Beitrittsordnung 1.Januar 2014
Anlage 2 zur Satzung der TSG Lübbenau 63 e.V.
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Im Mitgliedsbeitrag sind die Abgaben an den LSB, KSB/TSG enthalten.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.03. des laufenden Jahres zu entrichten. Anspruchsberechtigte Abteilungen für die Umlage Kinder und Jugendarbeit haben bis zum 30.03. des laufenden Jahres, den in der Beitragsordnung festgelegten Beitrag in voller Höhe abzurechnen.
4. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss zum 30.November schriftlich erklärt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beiträge.
5. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilung den Beitragssatz erhöhen. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben. Der Vorstand ist davon in Kenntnis zu setzen.
Der jährliche Mitgliedsbetrag des Vereins beträgt im Jahr:
Auszubildende, Sozialfälle (Nachweis)
Kinder u. Jugendliche ohne Einkommen
(über 18 Jahre mit Nachweis)
60,00 Euro
45,00 Euro
darin enthalten Beiträge an den LSB/KSB/TSG (Unkosten für die Geschäftsstelle), Grundlage ist die Mitgliederstatistik des Vorjahres 30.11.
(davon 15,00 Euro Umlage für Kinder u. Jugendliche)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
27,00 Euro
Aufnahmegebühren (einmalig)
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre:
5,00 Euro